Ausnahmen vom Zeugnisverweigerungsrecht: Schlüssiger Vortrag des Beweisführers; Vornahme von auf das streitige Rechtsverhältnis sich beziehenden Handlungen durch einen vollmachtlosen Vertreter der Partei; Insolvenzschuldner als Rechtsvorgänger des beklagten Insolvenzverwalters im Prozess eines Gläubigers auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle
Beschwerde gegen Beiladungsbeschluss; Klagebefugnis bei prozessualer Rechtsnachfolge, Insolvenz von Gesellschaft und Gesellschafter, Vollbeendigung bei und nach Klageerhebung