Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen: Vergütung des nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Emittenten bestellten gemeinsamen Vertreters
Widerruf einer Zuwendung wegen Zweckverfehlung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zuwendungsempfängers, konkrete Gefährdung des Zuwendungszwecks der Sicherung und ständigen Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bis zum Ablauf der Bindungsfrist, Ermessensausfall bezüglich des Absehens von der Geltendmachung des Zinsanspruchs