Beschlussanfechtungsbefugnis in der Aktiengesellschaft: Zurechnung von Aktienstimmrechten eines Dritten wegen abgestimmten Verhaltens; Änderung der unternehmerischen Ausrichtung des Emittenten; Vorliegen eines Einzelfalles
(Zum Einwendungsausschluss des § 166 AO bei unterlassenem Widerspruch gegen eine Forderungsanmeldung des FA und zur Mittelvorsorgepflicht bei Gewährung von AdV)