Haftung des Vorstandes einer insolventen Aktiengesellschaft: Einziehung von Forderungen aufgrund eines Globalabtretungsvertrags zwischen der Gesellschaft und einer Bank als masseschmälernde Zahlungen
Insolvenzanfechtung: Auslösung einer Gläubigerbenachteiligung durch Veräußerung eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks oder durch seine zusätzliche dingliche Belastung