Markenbeschwerdeverfahren – „Die PS-Profis/PS PROFIS mehr Power aus dem Pott (Wort-Bild-Marke)/Die PS-Profis (Werktitel)“ – zur Kennzeichnungskraft – zur Waren- und Dienstleistungsidentität und –(un)ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine selbständig kennzeichnende Stellung des Zeichenbestandteils „PS PROFIS“ in der Widerspruchsmarke – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – zum Werktitelschutz – fehlende Warennähe – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Feuerbeständiges System“ – zur öffentlichen Zugänglichmachung eines Firmenprospekts als Stand der Technik – zum Erfahrungssatz und Anscheinsbeweis
Markenbeschwerdeverfahren – „MOVE“ – wesentlicher Verfahrensmangel – nicht ausreichende Begründung des Zurückweisungsbeschlusses, der auf den vorausgegangenen Beanstandungsbescheids Bezug nimmt – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr