Markenbeschwerdeverfahren – “GCSN” – angegriffener Beschluss umfasst nicht beanspruchte Dienstleistungen – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Besonderes Missbrauchsverfahren der Regulierungbehörde in Angelegenheiten der Energiewirtschaft: Einwand eines Stromnetzbetreibers fehlender Antragsbefugnis eines Energieversorgungsunternehmens; Duldungspflicht des Stromnetzbetreibers für ein dezentrales Messkonzept und Verlegungspflicht für Mess- und Steuerungseinrichtungen – Zuhause-Kraftwerk