Markenbeschwerdeverfahren – „SPRINT (IR-Marke/Wort-Bild-Marke)/SPRINT“ – Zurückweisung der Beschwerde aufgrund fehlender Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung
Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere Leistungspflichten der Wohnungseigentümer; Mehrheitsbeschluss über die Beseitigung einer baulichen Veränderung