Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht: Anspruch eines auf eine bestimmte Kraftfahrzeugmarke spezialisierten Kraftfahrzeugveredelungsunternehmens auf Weiterbelieferung mit Original-Bau- und Ersatzteilen des Kraftfahrzeugherstellers und Fortsetzung der Zugangsgewährung zu einem Diagnose- und Informationssystem sowie Belieferung mit Neufahrzeugen – Porsche-Tuning