Abschiebungshaftverfahren: Entscheidung in der Hauptsache trotz des geäußerten Wunsches des Betroffenen nach Beauftragung eines Anwalts nach dem “heutigen” Anhörungstermin
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Anwendung der Präklusionsnormen; nicht zurückgewiesenes Vorbringen in erster Instanz Prozessstoff in der zweiten Instanz