Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren – zudem keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene sorgerechtliche Entscheidung
Markenbeschwerdeverfahren – „kerzenzauber (Wort-Bild-Marke)“ – Verfahrensmangel – inhaltliche Auseinandersetzung mit dem angemeldeten Warenverzeichnis ist nicht im Ansatz erkennbar – Aufhebung der Entscheidung des DPMA – Zurückverweisung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr