Ärztliche Fortbildung, Fortbildungsordnung der Bayerischen, Landesärztekammer, Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung, Klagebefugnis eines Veranstalters von Fortbildungsveranstaltungen, Berufsausübungsfreiheit pharmazeutischer Unternehmen, Verfassungsmäßigkeit der Fortbildungsordnung, Widerlegbare und unwiderlegbare Vermutung
Erfolgreicher Antrag des Nachbarn nach § 80a Abs. 3 VwGO: Das Maß der baulichen Nutzung in einem (Änderungs-)Bebauungsplan war drittschützend („subjektiv-rechtlich aufgeladen“)