Formelle Anforderungen an die Kündigung wegen Eingenbedarfs: Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat
Nebenintervention: Rechtliches Interesse eines Gesellschafters am Beitritt zur Zahlungsklage der Gesellschaft gegen Nichtgesellschafter; Zulässigkeit des Beitritts zu Klage und Widerklage