Nichtannahmebeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen – hier: Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund von online veröffentlichten Äußerungen über mit einem familienrechtlichen Verfahren befasste Richter nicht zu beanstanden – Gewicht des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Amtsträger überwiegt auch unter dem Gesichtspunkt der Machtkritik und des “Kampfs um das Recht” deutlich die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers