Stattgebender Kammerbeschluss: Meinungsfreiheit kann auch emotionalisierende Darstellung schützen – „Recht auf Gegenschlag“ gegen emotionalisierende Äußerung nicht auf sachliche Erwiderung beschränkt – hier: zivilrechtliches Unterlassungsurteil verletzt Betroffene in Grundrecht aus Art 5 Abs 1 S 1 GG – Gegenstandswertfestsetzung
Urheberrechtlicher Schutz von Sendeunternehmen: Rechtsverletzende Sendung von Ausschnitten aus einem Fernsehinterview eines anderen Privatsenders; Privilegierung als Berichterstattung über Tagesereignisse und/oder das Zitatrecht – Exklusivinterview
Eigentumserwerb an Tonbändern mit Gesprächsaufnahmen zur Vorbereitung einer von einem Ghostwriter zu erstellenden Kanzler-Biographie; auftragsrechtlicher Herausgabeanspruch des Interviewten
Zur Äußerungsbefugnis von Mitgliedern der Bundesregierung im Hinblick auf die Gewährleistung der Chancengleichheit politischer Parteien (Art 21 Abs 1 S 1 GG)