Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31.07.2011 (juris: AtGÄndG 13) im Wesentlichen mit dem GG vereinbar – Art 1 Nr 1 Buchst a AtGÄndG 13 mit Art 14 Abs 1 GG partiell unvereinbar – Nichtverwertbarkeit der im Jahr 2002 gesetzlich zugewiesenen Stromerzeugungskontingente durch Einführung eines festen Abschalttermins für Atomkraftwerke als nicht zumutbare Inhalts- und Schrankenbestimmung – zudem Verletzung des Art 14 Abs 1 GG durch Fehlen einer Kompensation für gewisse Investitionen (Vertrauensschutz) – hingegen Streichung der im Jahr 2011 zusätzlich gewährten Stromerzeugungskontingente verfassungsrechtlich unbedenklich – Frist für Neuregelung bis 30.06.2018
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe der Gründe bzgl des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union – Erfolglosigkeit der eA-Anträge bzgl der Unterzeichnung des Abkommens bzw des Beschlusses der Rats der Europäischen Union zum Abschluss von CETA mangels unmittelbarer Rechtswirkung – Folgenabwägung bzgl der vorläufigen Anwendung des Abkommens – drohende schwere Nachteile für Schutzgüter der Art 20 Abs 1, Abs 2, Art 38 Abs 1 GG durch Vorkehrungen abwendbar
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe der Gründe bzgl des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union – Erfolglosigkeit der eA-Anträge bzgl der Unterzeichnung des Abkommens bzw des Beschlusses der Rats der Europäischen Union zum Abschluss von CETA mangels unmittelbarer Rechtswirkung – Folgenabwägung bzgl der vorläufigen Anwendung des Abkommens – drohende schwere Nachteile für Schutzgüter der Art 20 Abs 1, Abs 2, Art 38 Abs 1 GG durch Vorkehrungen abwendbar
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe der Gründe bzgl des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union – Erfolglosigkeit der eA-Anträge bzgl der Unterzeichnung des Abkommens bzw des Beschlusses der Rats der Europäischen Union zum Abschluss von CETA mangels unmittelbarer Rechtswirkung – Folgenabwägung bzgl der vorläufigen Anwendung des Abkommens – drohende schwere Nachteile für Schutzgüter der Art 20 Abs 1, Abs 2, Art 38 Abs 1 GG durch Vorkehrungen abwendbar
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Begriff der “genehmigten” Kapitalanlage in dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen; Verstoß gegen die öffentliche Ordnung bei Verletzung einer gegenüber einem Dritten bestehenden vertraglichen Pflicht