Vertragsärztliche Versorgung – Betrieb einer Zweigpraxis – Erbringung von Leistungen mit spezieller Genehmigung (hier: Reproduktionsmedizin) – Entscheidung zunächst über spezielle Genehmigung und dann über Betrieb der Zweigpraxis – Bewertung über Versorgungsverbesserung bzw -beeinträchtigung am Ort der Hauptpraxis – Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien