Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Frau mit 8-jährigem Sohn, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme von Bibeln, Festnahme, Kontakt zum Christentum im Iran, Konversion vom Islam zum Christentum, Taufvorbereitung und Taufe in Deutschland, Evangelisch-Lutherische, Kirchengemeinde S*. L* Hellip N* Hellip, Citykirche/Touristenseelsorge S*. L* Hellip N* Hellip, Evangelisch-Lutherischen, Kirchengemeinde Stadtkirche K* Hellip, persönliches Bekenntnis zum Christentum, Unterschiede zwischen Islam und Christentum, christliche Aktivitäten, Gottesdienste, Gespräche, Online-Gruppe, Missionierung, Glaubenskenntnisse, ernsthafter und nachhaltiger Glaubenswandel, identitätsprägende Glaubensbetätigung, andauernde religiöse Prägung, Bekräftigung durch christliche Gemeinde
Familiennachzug im Rahmen der Dublin-III VO (abgelehnt) von Vater und 15-jährigem Sohn aus Griechenland zur in Deutschland lebenden Mutter nach getrennter Flucht durch diese mit weiteren Kindern und achtjähriger Trennung, Begünstigter internationalen Schutzes i.S.d. Art. 9 Dublin III-VO ist nicht, wem lediglich ein nationales Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG zuerkannt wurde, Keine Ermessensreduzierung auf Null im Rahmen des Art. 17 Abs. 2 Dublin III-VO – minderjährige Kinder jeweils von einem Elternteil betreut, Art. 17 Abs. 2 Dublin III-VO setzt die primär- und menschenrechtlichen Vorgaben von Art. 7 GRCh und Art. 8 EMRK auf Verordnungsebene um. Liegen keine zu einer Ermessensreduzierung auf Null führenden zwingenden humanitären Gründe für eine Familienzusammenführung vor, können diese nicht durch einen Hinweis der Antragsteller auf Art. 7 GRCh oder Art. 8 EMRK ersetzt werden, Eine etwa gegen Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK verstoßende Lage für anerkannte Schutzberechtigte in einem Mitgliedstaat begründet keinen Anspruch aus Art. 17 Abs. 2 Dublin III-VO auf eine Überstellung aus diesem Mitgliedstaat hinaus in den gewünschten Zielstaat, Bei Volljährigen grundsätzlich kein Anordnungsgrund für einen Anspruch auf Familienzusammenführung aus der Dublin III-VO, wenn noch kein Asyl-Anhörungstermin für die Antragsteller feststeht
Iran, Bedrohung durch Vater wegen beabsichtigter Zwangsverheiratung der Schwester, Ungereimtheiten und Widersprüche, kein zweifelfreies und in sich stimmiges Vorbringen, Nichtwissen von Einzelheiten zu Verfolgungsschicksal, keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Gefahr für eigene Person, interne Schutzmöglichkeiten, inländische Aufenthaltsalternative, Sicherung des Existenzminimums, keine andere Beurteilung durch COVID-19-Pandemie
Iran, Bedrohung durch Vater wegen beabsichtigter Zwangsverheiratung der Schwester, Ungereimtheiten und Widersprüche, kein zweifelfreies und in sich stimmiges Vorbringen, Nichtwissen von Einzelheiten zu Verfolgungsschicksal, keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Gefahr für eigene Person, interne Schutzmöglichkeiten, inländische Aufenthaltsalternative, Sicherung des Existenzminimums, keine andere Beurteilung durch COVID-19-Pandemie
Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Kontakt zum Christentum sowie christliche Aktivitäten im Iran, Konversion vom Islam zum Christentum, Taufvorbereitung und Taufe in Deutschland, Evangelisch-Lutherische, Kirchengemeinde Sankt Markus B., , Evangelisch-Lutherischen Gemeinde Erlöserkirche B., persönliches Bekenntnis zum Christentum, Unterschiede zwischen Islam und Christentum, christliche Aktivitäten, Gottesdienste, Internet, Referate, Missionierung, Glaubenskenntnisse, ernsthafter und nachhaltiger Glaubenswandel, identitätsprägende Glaubensbetätigung, andauernde religiöse Prägung, Bekräftigung durch christliche Gemeinde
Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Kontakt zum Christentum sowie christliche Aktivitäten im Iran, Konversion vom Islam zum Christentum, Taufvorbereitung und Taufe in Deutschland, Evangelisch-Lutherische, Kirchengemeinde Sankt Markus B., , Evangelisch-Lutherischen Gemeinde Erlöserkirche B., persönliches Bekenntnis zum Christentum, Unterschiede zwischen Islam und Christentum, christliche Aktivitäten, Gottesdienste, Internet, Referate, Missionierung, Glaubenskenntnisse, ernsthafter und nachhaltiger Glaubenswandel, identitätsprägende Glaubensbetätigung, andauernde religiöse Prägung, Bekräftigung durch christliche Gemeinde
Asyl (Herkunftsland, Iran), Flucht aus dem Iran wegen Konversion zum Bahaiglauben (unglaubhaft), Keine ernsthafte innere Glaubensüberzeugung, Anhaltspunkte für asyltaktische Konversion