Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist: Unzureichende Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes bei irrtümlicher Telefaxübermittlung einer falsch adressierten Berufungsschrift
(Betriebsaufspaltung bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Vorbehaltsnießbrauch; bestimmter Sachverhalt und Anforderungen an die Kenntnis i.S. des § 174 Abs. 4 AO)