Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Änderung einer langjährigen, den Vorschriften nicht entsprechenden Praxis der Zollbehörde – Erkennbarkeit eines aktiven Irrtums der Zollbehörde – Keine Pflicht des Zollschuldners zur Kenntnis von Verwaltungsvorschriften – Zollwertrechtliche Behandlung von Umschließungen
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7.6.2011 VII R 36/10 – Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Änderung einer langjährigen, den Vorschriften nicht entsprechenden Praxis der Zollbehörde – Erkennbarkeit eines aktiven Irrtums der Zollbehörde – Keine Pflicht des Zollschuldners zur Kenntnis von Verwaltungsvorschriften – Zollwertrechtliche Behandlung von Umschließungen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7.6.2011 VII R 36/10 – Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Änderung einer langjährigen, den Vorschriften nicht entsprechenden Praxis der Zollbehörde – Erkennbarkeit eines aktiven Irrtums der Zollbehörde – Keine Pflicht des Zollschuldners zur Kenntnis von Verwaltungsvorschriften – Zollwertrechtliche Behandlung von Umschließungen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7.6.2011 VII R 36/10 – Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Änderung einer langjährigen, den Vorschriften nicht entsprechenden Praxis der Zollbehörde – Erkennbarkeit eines aktiven Irrtums der Zollbehörde – Keine Pflicht des Zollschuldners zur Kenntnis von Verwaltungsvorschriften – Zollwertrechtliche Behandlung von Umschließungen)
(Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens – Verfahrensmangel – Absehen von weiterer Begründung auch für Verfahren nach § 116 Abs. 6 FGO)