Ablehnung des Erlasses einer eA zur Verhinderung einer Abschiebung nach Italien: Unzulässigkeit mangels hinreichender Begründung – keine Vorlagepflicht gem Art 267 AEUV in Eilverfahren – hinreichende fachgerichtliche Abwägung der Zumutbarkeit, das Hauptsacheverfahren von Italien aus zu führen
Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel in Italien; ärztliches Schreiben erfüllt mangels Nennung von Schweregrad der Erkrankung, nachvollziehbarer Diagnose und tatsächlicher Umstände als Grundlage der fachlichen Beurteilung nicht die Anforderungen des § 60a Abs. 2c AufenthG