Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Wiedereinsetzung in die Klagefrist für eine Anfechtungsklage sowie durch Verneinung eines Falles höherer Gewalt iSd § 60 Abs 3 VwGO
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überschreitung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB um ca 20 Monate hinsichtlich einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG – keine Heilung der Grundrechtsverletzung durch Abkürzung der nächsten Überprüfungsfrist (§ 67e Abs 3 S 1 StGB) – Gegenstandswertfestsetzung