Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von Verdachtsberichterstattung und Meinungsäußerung; Unterscheidung zwischen Werturteilen und Tatsachenbehauptungen und zwischen echten und rhetorischen Fragen; Kritik an journalistischer Arbeit
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Einstufung einer Äußerung als Schmähkritik nur unter strengen Voraussetzungen – hier: Verletzung der Meinungsfreiheit bei strafrechtlicher Sanktionierung ausfallender Äußerungen eines Strafverteidigers über eine Staatsanwältin als Beleidigung trotz möglichen Sachbezugs