Familienrecht

Antragsgegner, Inobhutnahme, Familiengerichte, Aufschiebende Wirkung, Verwaltungsgerichte, Antragstellers, Belastender Verwaltungsakt, Prozeßbevollmächtigter, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Familiengerichtliche Entscheidung, Anordnung des Sofortvollzugs, Prozeßkostenhilfeverfahren, Jugendamt, Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, SGB VIII, Gerichtskostenfreiheit, Begründungspflicht, Kostenentscheidung, Aufhebung der Vollziehung, Kindeswohlgefährdung

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Familienrecht

Nichtannahmebeschluss: Landkreis kann als Träger eines Jugendamtes im Verfassungsbeschwerdeverfahren keine Rechte aus Art 6 Abs 2 S 2 GG geltend machen – Prozessstandschaft zur Geltendmachung des Anspruchs eines Kindes auf Schutz durch den Staat unzulässig – mangelnde Grundrechtsfähigkeit des Landkreises – Art 6 Abs 2 S 2 GG vermittelt kein materielles grundrechtsähnliches Recht

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Familienrecht

Coronavirus, SARS-CoV-2, Kindeswohl, Umgangsregelung, Jugendamt, Verfahren, Ablehnung, Kinder, Vereinbarung, Trennung, Antragsgegner, Anordnung, Eltern, Aufhebung, Befristung, Kind, elterlichen Sorge, einstweilige Anordnung, gemeinsame elterliche Sorge

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Familienrecht

Kindesunterhaltssache: Rückwirkende Genehmigung von Verfahrenshandlungen durch den sorgeberechtigten Elternteil nach Beendigung der Beistandschaft des Jugendamts; Heilung des Vertretungsmangels in jeder Lage des Verfahrens

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Familienrecht

Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an fachgerichtliche Entscheidungen über die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Teil des elterlichen Sorgerechts – hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig – jedoch “gewisse Zweifel” an angegriffenen Entscheidungen, insb hinsichtlich der Eignung der Sorgerechtsmaßnahme

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Arbeitsrecht

(Schwer)Behinderung – Vorstellungsgespräch – Verzicht

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Familienrecht

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Begründungsobliegenheit kindschaftsrechtlicher letztinstanzlicher Entscheidungen – hier: Verletzung des Elternrechts des Vaters mehrerer in einem Sorgerechtsverfahren betroffener Kinder durch fachgerichtliche Auflagen (ua Verpflichtung zur psychiatrischen Behandlung und ggf ärztlichen Behandlung eines der Kinder) ohne weitere Begründung unter Verweis auf § 38 Abs 4 Nr 2 FamFG

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