Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 2 S 1 GG durch Versagung der Strafrestaussetzung (§ 57 Abs 1 S 1 StGB) ohne hinreichende Sachaufklärung sowie unter verfehltem Hinweis auf fehlende Lockerungsmaßnahmen – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in angemessener Zeit – hier: Dauer eines strafvollzugsrechtlichen Eilverfahrens von 10 Monaten genügt Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG nicht
Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung von Eilrechtsschutz gegen eine irreversible, sofort vollzogene Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug