Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an Allgemeinanordnungen über die Durchführung körperlicher Durchsuchungen von Strafgefangenen gem Art 91 Abs 3 StVollzG BY im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gefangenen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 GG) sowie auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Substantiierung einer Grundrechtsverletzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch nicht nachvollziehbare Auslegung des Klägervorbringens im Verfahren gem §§ 109ff StVollzG – Auslegung des Begriffs der „Maßnahme“ iSd § 109 StVollzG im Lichte des Art 19 Abs 4 GG geboten – hier: Rechtsschutz gegen automatisierte Bandansage mit Hinweis auf potentielle Telefonüberwachung bei Telefonaten Sicherungsverwahrter