Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie des Schutzes von Ehe und Familie (Art 6 Abs 1 GG) durch Versagung von Vollzugslockerungen (Ausführungen) sowie von Langzeitbesuchen gegenüber einem verheirateten Strafgefangenen
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch verkürzende Auslegung eines strafvollstreckungsrechtlichen Rechtsschutzbegehrens – zudem Verletzung des Anspruchs auf Resozialisierung (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) durch nicht gerechtfertigte bzw nicht hinreichend konkret begründete Versagung von Vollzugslockerungen infolge der Verweigerung von Vor- und Nachgesprächen durch den untergebrachten Beschwerdeführer