Nichtannahmebeschluss: Bestätigung eines gem § 115 StVollzG ergangenen Beschlusses im Verfahren nach § 33a StPO als erneute, mit der Rechtsbeschwerde anfechtbare gerichtliche Entscheidung iSd § 115 StVollzG – verfassungsrechtliche Bedenken bzgl angegriffener Entscheidung mit Blick auf Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 GG – jedoch Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmitteleinlegung im fachgerichtlichen Verfahren
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Resozialisierungsgebots (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) an die Wahrung der finanziellen Interessen Strafgefangener – hier: Gefangenentelefonie zu marktgerechten Preisen
Nichtannahmebeschluss: Zu verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung von Lockerungen im Strafvollzug, insb bei langdauernder Inhaftierung – hier: Rüge einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch unzureichende Sachaufklärung bzgl Vollzugslockerungen nicht hinreichend substantiiert (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) – Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG nicht gerügt