Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsgebots (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie von Art 6 Abs 1 GG durch ermessensfehlerhafte Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen (Art 10 Abs 1 Nr 1 StVollzG BY) in eine dem Wohnort seiner Ehefrau und seiner Kinder näher gelegene JVA – Kontakt des Strafgefangenen zu seiner Familie ist unabhängig von seiner Resozialisierung in Deutschland im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen
Stattgebender Kammerbeschluss: Entscheidung über Haftraumdurchsuchung im Strafvollzug (hier: gem § 86 JVollzG BB) muss Ermessensausübung erkennen lassen – Verletzung des Art 19 Abs 4 GG bei unzureichender gerichtlicher Kontrolle der Ermessensausübung und fehlender fachgerichtlicher Auseinandersetzung mit Widersprüchen zwischen Vortrag der Beteiligten – zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Absehen von Entscheidungsbegründung gem § 119 Abs 3 StVollzG trotz Abweichung von verfassungsrechtlicher Rspr
Nichtannahmebeschluss: Zum Schutz Strafgefangener vor „Passivrauchen“ aufgrund rauchender Mitgefangener – Feststellungsinteresse bei gewichtigen Grundrechtseingriff aufgrund unzureichenden Nichtraucherschutzes – Verfassungsbeschwerde jedoch mangels hinreichender Substantiierung unzulässig