Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Verneinung einer Beschwer iSd § 116 StVollzG bei Verpflichtungsantrag und bloßer Verurteilung zu Neubescheidung – vorliegend jedoch iE keine Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde, da angegriffene Entscheidung zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde auf selbständig tragende, unbedenkliche Alternativbegründung gestützt wurde
Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer: Entscheidung über die Erledigung des Maßregelvollzugs eines ins Ausland abgeschobenen Verurteilten; zwischenzeitliche Umwandlung der Entziehungsanstalt in eine unselbstständige Außenstelle eines anderen Krankenhauses
Sozialgerichtliches Verfahren – Wiederaufnahmeverfahren – Nichtigkeitsklage – nicht ordnungsgemäße Vertretung – keine Möglichkeit zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch rechtsschutzverkürzende Auslegung des Rechtsschutzziels im strafvollzugsrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§§ 109ff StVollzG) – hier: Verweigerung der krankheitsbedingten Ablösung eines Strafgefangenen von der Arbeit durch den Anstaltsarzt – zudem weitere Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verwerfung der Rechtsbeschwerde gem § 119 Abs 3 StVollzG trotz offensichtlicher Abweichung von der Rspr des BVerfG
Zuständigkeitsbestimmung bei Strafvollstreckung: Beendigung des Befasstseins einer Strafvollstreckungskammer im Rahmen der Bewährungsaufsicht; Wechsel des Verurteilten in eine andere Justizvollzugsanstalt