Anspruch eines Strafgefangenen auf Ausführung zu seiner Auslandsvertretung zur Erlangung eines Ausweispapieres und Geltendmachung der hierfür anfallenden Kosten
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Ablehnung der Rückverlegung eines aus Sicherheitsgründen in die JVA eines anderen Bundeslandes verlegten Strafgefangenen stellt nicht zwangsläufig einen „schweren Nachteil“ iSd § 32 Abs 1 BVerfGG dar