Abschiebungshaftanordnung: Verstoß gegen die EG-Richtlinie über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger bei Unterbringung des Betroffenen auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Fehleinschätzung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung – hier: beabsichtigte Geltendmachung vom Amtshaftungsansprüchen wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an Gewährung von Eilrechtsschutz im Strafvollzug – ggf Vorwegnahme der Hauptsache zulässig und geboten – hier: Zeitpunkt der Medikamentenausgabe an muslimischen Strafgefangenen während des Ramadan
Ab- und Zurückschiebungshaftanordnung: Rechtswidrigkeit wegen Verstoßes gegen die EG-Richtlinie über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger bei Unterbringung des Betroffenen auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Sachverhaltsaufklärung im Verfahren nach §§ 109ff StVollzG verletzt betroffenen Strafgefangenen in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) – Anforderungen an Beweislastverteilung bei konträren Sachverhaltsdarstellungen – hier: Durchführung eines heimlichen HIV-Tests bei Strafgefangenem mehrere Jahre nach Haftantritt
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: unzureichende Gewährung effektiven Rechtsschutzes im fachgerichtlichen Eilverfahren durch mangelnde Sachaufklärung – Anspruch eines Strafgefangenen auf Krankenbehandlung (§ 58 StVollzG) – hier: Verletzung der Grundrechte eines Strafgefangenen aus Art 2 Abs 2 S 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG und Art 19 Abs 4 GG durch unzureichende Sachaufklärung bzgl der Notwendigkeit sofortiger Krankenbehandlung
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung von Eilrechtsschutz durch Strafvollstreckungskammern – Grenzen für die Annahme einer Vorwegnahme der Hauptsache – Zweckentsprechende Auslegung von Rechtsschutzanträgen geboten