Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs eines Sicherungsverwahrten auf effektiven Rechtsschutz – Zur Bedeutung der Möglichkeit zur Führung unüberwachter Telefonate zwischen einem Beschuldigten und seinem Rechtsanwalt – sowie zu den Sachaufklärungspflichten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – hier: Verweisung eines Untergebrachten auf Nutzung des Abteilungsflurs für Telefonate
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rückverlegung eine Strafgefangenen in ursprüngliche JVA stellt nicht zwingend einen “schweren Nachteil” iSd § 32 Abs 1 BVerfGG dar – Zudem Subsidiarität bei unzureichender Nutzung fachgerichtlicher Rechtsbehelfe
Nichtannahmebeschluss: Verzögerung einer Vollzugsplanfortschreibung trotz gerichtlicher Anordnung – hier: Beschleunigungsgebot noch nicht verletzt – zudem keine Fortschreibung im Wege der einstweiligen Anordnung, sondern mittels Vollstreckungsmaßnahmen gem § 172 VwGO
Rechtsbeschwerdeverfahren zur Verpflichtung der Strafvollstreckungsbehörde zur Verlegung eines Strafgefangenen in ein anderes Bundesland: Übergang zum Feststellungsantrag nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses durch zwischenzeitlich erfolgte Verlegung
Nichtannahmebeschluss: Rechtswegerschöpfung gem § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG auch dann geboten, wenn die Fachgerichte einer Grundrechtsverletzung mangels Normverwerfungskompetenz nicht unmittelbar abhelfen können – Rechtswegerschöpfung auch zumutbar, da Fachgerichte Eilrechtsschutz gewähren können