Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Unterbringung in einem Haftraum mit nur wenig über 6 qm Grundfläche – zur Zulässigkeit der Kopplung des Behandlungsangebots an einen Wechsel auf eine Behandlungsstation
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterbringung eines nichtrauchenden Untersuchungsgefangenen gemeinsam mit zwei stark rauchenden Mithäftlingen verletzt Betroffenen in Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) – Zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz zwischenzeitlicher Verlegung des Beschwerdeführers
Stattgebender Kammerbeschluss: Fachgerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen der Vollzugsbehörden bzgl der Ausgestaltung der Untersuchungshaft – hier: Einschlusszeiten für Untersuchungsgefangene in mecklenburg-vorpommerischer Justizvollzugszugsanstalt – Wahrung des Abstandes zwischen normalem Haftvollzug und besonderen Maßnahmen wie Einzelhaft unzureichend geprüft – unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz Verlegung in andere JVA zur Verbüßung einer Haftstrafe
Nichtannahmebeschluss: Gewährung von Vollzugslockerungen auch für jene Strafgefangene, die aus der Haft heraus abgeschoben werden sollen – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe einer Stellungnahme der gegnerischen Prozesspartei – Erhebung der Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung bei eigenständigem Gehörsverstoß des letztinstanzlichen Gerichts geboten – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verweigerung einer gerichtlichen Sachprüfung bzgl der Angemessenheit der medizinischen Behandlung eines an Diabetes erkrankten Strafgefangenen – Zur Auslegung des Maßnahmebegriffs des § 109 StVollzG – zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch unbegründete Abweichung einer Rechtsmittelentscheidung von der Rspr des BVerfG und anderer Fachgerichte