Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsinteresses sowie der familiären Belange eines Strafgefangenen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG; Art 6 Abs 1 GG) durch unzureichend begründete Versagung fachgerichtlichen Rechtsschutzes gegen die Verweigerung von Vollzugslockerungen (ua Ausführungen)
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Gewährung von Eilrechtsschutz im Verfahren nach § 115 Abs 3 StVollzG verletzt Anspruch des betroffenen Strafgefangenen auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) – hier: mangelnde fachgerichtliche Prüfung des Vorliegens eines Feststellungsinteresses trotz Anhaltspunkten für diskriminierenden Charakter einer vollzugsrechtlichen Maßnahme