Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung sowie Verwerfung eines offensichtlich unbegründeten Ablehnungsgesuchs
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl Versagung von Rechtsschutz im Abstimmungsprüfungsverfahren nach Durchführung von Bürgerentscheiden – Vertretungsberechtigte eines Bürgerbegehrens fallen nicht in den Schutzbereich des Art 19 Abs 4 GG – Keine Verletzung des Willkürverbots aufgrund fachgerichtlicher Verneinung subjektiver öffentlicher Rechte aus § 40 Abs 1 iVm § 54 Nr 1 und Nr 2 GKWG SH (juris: KomWG SH 1997) und § 10 Abs 3 GKAVO SH (juris: GemKrAmtsoDV SH 2018)
Stattgebender Kammerbeschluss: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 93 Abs 2 BVerfGG) nach Fristversäumnis aufgrund fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung – Verstoß gegen Art 19 Abs 4 S 1 GG aufgrund sachlich nicht mehr vertretbarer Auslegung des Rechtsschutzbegehrens