Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug wegen noch nicht abgeurteilter Straftat – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei unterlassener Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität des verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutzes gegenüber fachgerichtlichen Eilrechtsbehelfen (hier: § 114 Abs 2 S 2 StVollzG)
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Anordnung der vorläufigen Betreuung ohne persönliche Anhörung der Betroffenen – jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (hier: Unterlassen der Anhörungsrüge gem § 44 FamFG)
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses, wenn die Rechtswirkungen des angegriffenen Hoheitsaktes durch eine zwischenzeitlich getroffenen Sachentscheidung entfallen sind
Nichtannahmebeschluss: Rechtsirrtum über Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG führt nur bei dessen Unvermeidbarkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – hier zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde