Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs 2 S 1 GG wegen Nichteinstellung einer Räumungsvollstreckung bei Suizidgefahr
Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Durchführung einer Zwangsbehandlung nach § 30 Abs 2 S 2 PsychKG BE