Nichtannahmebeschluss: Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht hinreichend substantiiert – erhebliche Zweifel an „flächendeckender Aushebelung“ des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen gem § 81a Abs 2 StPO
Nichtannahmebeschluss: Erlöschen des Notaramts mit Vollendung des 70. Lebensjahres (§§ 47 Nr 1, 48a BNotO) verfassungsrechtlich unbedenklich – mangels Verstoßes gegen Unionsrecht (EGRL 78/2000) keine Vorlage an den EuGH geboten – Verfassungsbeschwerde teilweise unsubstantiiert
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) durch Versagung von Beratungshilfe – hier: Möglichkeit der Selbsthilfe bei Mitgliedschaft in einem Verein, der Mitgliedern unentgeltliche Beratung im einschlägigen Rechtsgebiet anbietet
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) durch Versagung von Beratungshilfe – hier: Möglichkeit der Selbsthilfe bei Mitgliedschaft in einem Verein, der Mitgliedern unentgeltliche Beratung im einschlägigen Rechtsgebiet anbietet
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) durch Versagung von Beratungshilfe – hier: Möglichkeit der Selbsthilfe bei Mitgliedschaft in einem Verein, der Mitgliedern unentgeltliche Beratung im einschlägigen Rechtsgebiet anbietet
(Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es mit Art 101 Abs 1 S 2 GG vereinbar ist, dass ein als befangen abgelehnter Richter nach der ohne seine Mitwirkung erfolgten Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs in einem hierauf bezogenen Anhörungsrügeverfahren mitwirken darf und ob er während des anhängigen Rügeverfahrens an weiteren richterlichen Handlungen in dem betreffenden Verfahren gehindert ist)
Nichtannahmebeschluss: Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bei Erhebung einer Anhörungsrüge gem § 44 FamFG durch nicht am Ausgangsverfahren Beteiligte – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter fachgerichtlicher Anhörungsrüge