Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Form der Anhörung eines gerichtlichen Sachverständigen sowie an die Beantragung einer mündlichen Sachverständigenbefragung
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Versagung von Vollzugslockerungen verletzt Strafgefangenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG – zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG (Rechtsschutzgarantie) durch unbegründete Abweichung einer Rechtsmittelentscheidung von Rspr des BVerfG
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassenem Antrag auf Urteilsergänzung (§ 321 Abs 1 ZPO) trotz nicht entschiedenen Hilfsantrags – Frage der Geltendmachung von vereinsrechtlichen Auskunftsansprüchen außerhalb der Mitgliederversammlung nicht klärungsbedürftig und damit ohne grundsätzliche Bedeutung iSd § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im finanzgerichtlichen Verfahren – keine Bindung der obersten Bundesgerichte an Zweifel eines Instanzgerichts bzgl der Verfassungsmäßigkeit einer einschlägigen Norm, auch wenn diese im Wege eines Normenkontrollantrags (Art 100 Abs 1 GG) geäußert wurden – hier: Zweifel des FG Hamburg bzgl der Verfassungsmäßigkeit des § 8 Nr 1 GewStG verpflichten BFH nicht zur Aussetzung der Vollziehung gem § 69 Abs 2 S 2 FGO
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Offensichtlich kein Anspruch eines freien Journalisten auf Sitzplatz im „NSU-Verfahren“ – Erheblicher Ermessensspielraum des Vorsitzenden bei Sitzplatzverteilung – Art 5 Abs 1 S 2 GG vermittelt keinen Anspruch auf Videoübertragung einer strafprozessualen Hauptverhandlung in anderen Raum