Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs – Absehen von Entscheidungsbegründung gem § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG kein Indiz für unzureichende verfassungsgerichtliche Prüfung
Nichtannahmebeschluss sowie Versagung von Prozesskostenhilfe mit Tenorbegründung – mangelnde Erfolgsaussichten bei fehlender Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache bzw bei mangelnden Darlegungen hierzu