Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei offensichtlichem Fehlen besonderer Dringlichkeit – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Vorlage der im Anhörungsrügeverfahren ergangenen fachgerichtlichen Entscheidung, auch wenn diese Entscheidung selber nicht angegriffen wird – Zum Erfordernis der fristgerechten substantiierten Begründung, dass der Rechtsweg erschöpft sei
Nichtannahmebeschluss – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr sowohl dem Beschwerdeführer als auch dessen Bevollmächtigten – Verschleierung der offensichtlichen Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde durch Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Dauer eines Gerichtsverfahrens verletzt Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz – hier: erstinstanzliche Entscheidung in einer gesellschaftsrechtlichen Streitigkeit 22 Jahre nach Einleitung des Verfahrens – unzureichende Verfahrensförderung – Gegenstandswertfestsetzung auf 50000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Grundrechte auf effektiven Rechtsschutz und gleichen Zugang zu Gericht erfordern nicht, dass Hinweis gem § 522 Abs 2 S 2 ZPO von allen Mitgliedern des Spruchkörpers erteilt wird
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur grundrechtssichernden Bedeutung der Verfahrensregelungen hinsichtlich der Überprüfung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67e StGB) – hier: Verletzung des Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG durch unbegründete Versäumung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 Nr 2 StGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch strafrechtliche Verurteilung wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole – hier: Bezeichnung des “BRD-Systems“ als verkommen
Nichtannahmebeschluss: Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine ausgeschriebene Stelle dem Funktionsvorbehalt des Art 33 Abs 4 GG unterliegt – hier: keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs einer Bewerberin durch Versagung von Eilrechtsschutz gegen Stellenbesetzung mit tarifbeschäftigtem Mitbewerber – keine Bedenken gegen Erstreckung des Anforderungsprofils auf Bewerber ohne Befähigung für höheren allgemeinen Verwaltungsdienst bei vergleichbarer Verwaltungserfahrung