Nichtannahmebeschluss: Im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) völlig unzureichend begründete Verfassungsbeschwerde – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 300 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichende Abwägung bei Entscheidung über eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen – hier: Verfahrensverzögerung bei Entscheidung über Strafrestaussetzung zur Bewährung – Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses auch nach erfolgter Haftentlassung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruch in sozialrechtlichem Verfahren verletzt Gewährleistung der Rechtswahrnehmungsgleichheit – hier: Widerspruch gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid bzgl Leistungen für Unterkunftskosten – unzutreffende fachgerichtliche Annahme, dass der Widerspruch allein einfach Tatsachenfragen betreffe