Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Gebots der Rechtswahrnehmungsgleichheit durch Versagung von Beratungshilfe wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten
Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung einer Anwaltskanzlei und Beschlagnahme von Akten verletzt bei unzureichendem Tatverdacht und mangelnder Verhältnismäßigkeit den Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 1, 13 Abs 1, 14 Abs 1 GG – hier: Anforderungen an Anfangsverdacht einer Straftat nach § 84 Abs 1 AsylVfG 1992 für Durchsuchungsanordnung bei anwaltlicher Beratung eines Asylantragstellers
Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruchsverfahren verletzt bei unverhältnismäßiger Einschränkung des Rechtssuchenden dessen Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG) – hier: Unzulässige Verweisung auf Beratung durch Ausgangsbehörde, die gleichzeitig Widerspruchsbehörde ist – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung eines Rechtsmittels verletzt bei willkürlicher Handhabung der Zulassungsvorschriften Art 101 Abs 1 S 2 GG – hier: Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gem § 574 Abs 2 Nr 1 ZPO – Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfolgen eine bloßen Teilablösung vorrangiger Gläubigeransprüche in der Zwangsversteigerung
Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen der Anordnung und des Vollzugs von Untersuchungshaft bei Verletzung des strafprozessualen Beschleunigungsgebots – unzureichende Abwägung des Freiheitsanspruchs des Betroffen durch Fachgerichte – unzureichende Haftbefehlbegründung hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlichem Statusverfahren – hier: Bestehen eines Versicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Krankenversicherung – Verfahrensdauer von fast vier Jahren – Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses auch nach Erledigung durch Sachentscheidung des Fachgerichts wegen Wiederholungsgefahr
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines Berufungszulassungsantrags im Verwaltungsprozess gem § 124 Abs 2, 124a Abs 4 S 4 VwGO – hier: keine Grundrechtsverletzung bei fehlender Möglichkeit, das Parteivorbringen eindeutig einem Zulassungsgrund iSd § 124 Abs 2 VwGO zuzuordnen