Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an die Russische Föderation – potentielle politische Verfolgung im Zielstaat, mangelnde Gesamtwürdigung der dortigen Haftbedingungen – Folgenabwägung
Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer presse- bzw medienrechtlichen Sache ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an die Russische Föderation – potentielle politische Verfolgung im Zielstaat, mangelnde Gesamtwürdigung der dortigen Haftbedingungen – Folgenabwägung
Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer presse- bzw medienrechtlichen Sache ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde nur unter besonderen Voraussetzungen unmittelbar gegen lauterbarkeitsrechtliche einstweilige Verfügung sowie vor Erschöpfung des Rechtswegs zulässig – einzelfallbezogener fachgerichtlicher error in procedendo nicht hinreichend – hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung sowie wegen materieller Subsidiarität unzulässig