Strafrecht

Coronavirus, SARS-CoV-2, Vergewaltigung, Freiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Angeklagte, Gesamtfreiheitsstrafe, Leistungen, Fahrerlaubnis, Wohnung, Strafzumessung, Unterkunft, Strafaussetzung, Verletzung, Angeklagten, Staatsanwaltschaft, zwei Wochen, psychische Erkrankung, veruntreuende Unterschlagung

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Strafrecht

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl der Anordnung eines „genetischen Fingerabdrucks“ gem § 81g Abs 1 S 1 StPO mangels hinreichender Begründung unzulässig – verfassungsrechtliche Bedenken bei gegenläufigen Prognosen hinsichtlich Strafaussetzung zur Bewährung einerseits und Maßnahme gem § 81g StPO andererseits

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Medizinrecht

Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung von überwiegenden Teilen des § 28b IfSG – Drohen eines schweren Nachteils nicht individualisiert dargelegt

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Strafrecht

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl der Anordnung eines „genetischen Fingerabdrucks“ gem § 81g Abs 1 S 1 StPO mangels hinreichender Begründung unzulässig – verfassungsrechtliche Bedenken bei gegenläufigen Prognosen hinsichtlich Strafaussetzung zur Bewährung einerseits und Maßnahme gem § 81g StPO andererseits

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Medizinrecht

Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung von überwiegenden Teilen des § 28b IfSG – Drohen eines schweren Nachteils nicht individualisiert dargelegt

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Europarecht

Nichtannahmebeschluss: Wegen Subsidiarität unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen einzelne Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz; juris: KGSG) – Hinweis auf die in der Entscheidung vom 28.06.2021, 1 BvR 1727/17 ua genannten Gründe

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Europarecht

Nichtannahmebeschluss: Wegen Subsidiarität unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen einzelne Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz; juris: KGSG) – Hinweis auf die in der Entscheidung vom 28.06.2021, 1 BvR 1727/17 ua genannten Gründe

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Familienrecht

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung, da entscheidungserhebliche und in den angegriffenen Entscheidungen in Bezug genommene Unterlagen nicht vorgelegt wurden – allerdings verfassungsrechtliche Zweifel an angegriffenen umgangsrechtlichen Entscheidungen ua aufgrund unzureichenden einzelfallbezogenen Ausführungen zur Kindeswohlgefährdung

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