Zwangsvollstreckungsverfahren: Gerichtliche Zuständigkeit der Kammer im Beschwerdeverfahren nach Übertragungsbeschluss des Einzelrichters; Pfändbarkeit der Möglichkeit der Annahme des in einem Pensionsvertrag vorgesehenen, etwaigen künftigen Angebots des Arbeitgebers auf Vertragsänderung
Erfolgloser Eilantrag in einer Zwangsräumungssache – kein schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG durch bloßen Ablauf der Monatsfrist des § 885a Abs 4 ZPO, wenn der Räumungsschuldner seine beweglichen Sachen vom Räumungsgläubiger abgefordert hat