Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung: Erforderlichkeit eines Organisationsbezugs; Abgrenzung zur bloßen Sympathiewerbung
Nichtzulassungsbeschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren: Erfordernis der Bezeichnung der Fragen von grundsätzlicher Bedeutung bei Geltendmachung eines Grundrechtsverstoßes
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafgerichtliche Verurteilung wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) – hier: schriftliche, an Bußgeldbehörde gerichtete Äußerung des Beschuldigten über Polizeibeamten als Äußerung im “Kampf ums Recht” – verfehlte fachgerichtliche Auslegung als Tatsachenbehauptung statt als Meinungsäußerung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro