Zu den Aufgaben der Bundesversammlung (Art 54 GG) sowie zur Rechtsstellung ihrer Mitglieder – keine Übertragung des Art 38 Abs 1 S 2 GG auf Mitglieder der Bundesversammlung – Vorstellung der Präsidentschaftskandidaten als Verletzung des Ausspracheverbots (Art 54 Abs 1 S 1 GG) – Voraussetzung einer Wahlprüfung gem § 5 S 3 BPräsWahlG
Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament (§ 2 Abs 7 EuWG idF vom 07.10.2013) gegenwärtig verfassungswidrig und nichtig – Wahlrechtsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG) und Chancengleichheit der Parteien (Art 21 Abs 1 GG) verletzt – Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch Splitterparteien nicht hinreichend sicher absehbar – Folgen einer angestrebten Profilierung bzw Politisierung des Europäischen Parlaments noch unklar – Abweichende Meinung: weiterer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, geringere verfassungsgerichtliche Kontrolldichte – gesetzgeberische Prognose einer Funktionsbeeinträchtigung des Europaparlaments nicht zu beanstanden – Sperrklausel sowohl geeignet als auch erforderlich
Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament (§ 2 Abs 7 EuWG idF vom 07.10.2013) gegenwärtig verfassungswidrig und nichtig – Wahlrechtsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG) und Chancengleichheit der Parteien (Art 21 Abs 1 GG) verletzt – Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch Splitterparteien nicht hinreichend sicher absehbar – Folgen einer angestrebten Profilierung bzw Politisierung des Europäischen Parlaments noch unklar – Abweichende Meinung: weiterer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, geringere verfassungsgerichtliche Kontrolldichte – gesetzgeberische Prognose einer Funktionsbeeinträchtigung des Europaparlaments nicht zu beanstanden – Sperrklausel sowohl geeignet als auch erforderlich
Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament (§ 2 Abs 7 EuWG idF vom 07.10.2013) gegenwärtig verfassungswidrig und nichtig – Wahlrechtsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG) und Chancengleichheit der Parteien (Art 21 Abs 1 GG) verletzt – Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch Splitterparteien nicht hinreichend sicher absehbar – Folgen einer angestrebten Profilierung bzw Politisierung des Europäischen Parlaments noch unklar – Abweichende Meinung: weiterer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, geringere verfassungsgerichtliche Kontrolldichte – gesetzgeberische Prognose einer Funktionsbeeinträchtigung des Europaparlaments nicht zu beanstanden – Sperrklausel sowohl geeignet als auch erforderlich