(In Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 1.7.2014 VIII R 53/12 – Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Veräußerung einer Beteiligung)
(Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr – Ermittlung und zeitliche Zuordnung von Gewinnanteilen i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)
(Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei der Darlehensgewährung an eine GmbH durch eine dem Anteilseigner nahestehende Person – Verfassungsmäßigkeit von 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 1 EStG – Bindung an das beschränkte Klagebegehren – Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 29.04.2014 VIII R 9/13 und VIII R 23/13)