Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz: Abtretung von Rechten aus einer Kapitallebensversicherung an ein sich geschäftsmäßig mit der Rückabwicklung solcher Versicherungsverträge befasstes Unternehmen
Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung – Keine nebenberufliche Tätigkeit bei unmittelbarem Zusammenhang zur Haupttätigkeit